Strahlenschutzkurse für Humanmedizin, Zahnmedizin und Veterinärmedizin
Grundausbildung Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18 Grundlagen der Atomphysik einschließlich der Physik ionisierender Strahlen Strahlenquellen, einschließlich Prüfstrahler für Dosimeter und Kontaminations-Messgeräte | |
Röntgendiagnostik* Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18 Röntgeneinrichtungen für Diagnostik | Nuklearmedizin* (Offene Radionuklide) (in vitro und in vivo) Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18 Mindestteilnehmeranzahl: 3 Personen Einrichtungen für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen |
Strahlentherapie* Allgemeine Strahlenschutzverordnung §79 und Anlage 18 Mindestteilnehmeranzahl: 3 Personen Röntgeneinrichtungen für Therapie | Fortbildung für Strahlenschutzbeauftragte * (8h) Für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin; Allgemeine Strahlenschutzverordnung, §82 Fortbildung für Ermächtigte Ärztinnen/Ärzte (8h) Fortbildungskurs für Ärztinnen/Ärzte, die Strahlenschutzuntersuchungen gemäß Allgemeiner Strahlenschutzverordnung § 96 durchführen. |
* Die Absolvierung der Grundausbildung ist Voraussetzung für diese Kurse.
Der Grundkurs sowie ein Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) sind zeitlich so aufeinander abgestimmt, dass diese innerhalb eines Kursblocks (4 Tage) absolviert werden können. Um als Strahlenschutzbeauftragter tätig zu sein, benötigt man die Grundausbildung und einen Spezialkurs.
Anmeldeschluss jeweils 2 Wochen vor Beginn der Kurswoche.
Stornogebühr nach Anmeldeschluss: 50 % der Kurskosten
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte (8h, GA + RA + DL) Medizinische Strahlenschutzverordnung, §9 Abs. 2 und 3, Anlage 2 Kurse ab 6 Personen können auch in der jeweiligen Klinik/Institution durchgeführt werden (auf Anfrage). Wer braucht die Ausbildung für Anwendende Fachkräfte? Alle, die in eigener Verantwortung Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen durchführen, und die nach 2018 erstmals angestellt wurden und keine entsprechende zertifizierte Strahlenschutzausbildung vorweisen können. Grundausbildung (GA) Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Dosisgrößen, physikalische Grundlagen, Röntgeneinrichtungen, Bildqualität, weitere Dosisgrößen, klinische Kontrolle, Überweisungsleitlinien, Recht Röntgenaufnahme (RA) Radiografische Bildgebungssysteme, Optimierung der Bildqualität und Dosis, Qualitätssicherung, Diagnostische Referenzwerte für Röntgenaufnahmen; Bildqualität und Dosis (praktische Demonstrationen) Durchleuchtung (DL) DL-Systeme, Strahlengeometrie, Strahlenschutzfunktion von DL-Geräten, diagnostische Referenzwerte für DL; Auswirkung von Untersuchungsparametern und Schutzmaßnahmen auf die Patienten und auf das Personal (praktische Demonstrationen) |
Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte Kurse ab 6 Personen können auch in der jeweiligen Klinik/Institution durchgeführt werden (auf Anfrage). Wer braucht die Ausbildung für Anwendende Fachkräfte?
Grundausbildung (GA) Strahlenbiologie, Strahlenrisiko, Dosisgrößen, physikalische Grundlagen Interventionelle Eingriffe: |
Fortbildung Strahlenschutzausbildung für anwendende Fachkräfte* (4h) Medizinische Strahlenschutzverordnung, §9 Abs. 2 und 3, Anlage 2 Wer braucht die Auffrischungskurse für Anwendende Fachkräfte? Alle, die in eigener Verantwortung Röntgenaufnahmen und Durchleuchtungen durchführen. |
Anmeldeschluss jeweils 2 Wochen vor Beginn der Kurswoche. - -
Stornogebühr nach Anmeldeschluss: 50 % der Kurskosten
Der Grundkurs sowie ein Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) sind zeitlich so aufeinander abgestimmt, dass diese innerhalb eines Kursblocks (4 Tage) absolviert werden können.
Für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r (sowie als weitere Person, die mit dem Strahlenschutz beauftragt ist), sind nach dem Strahlenschutzgesetz der Grundkurs und ein fachspezifischer Spezialkurs (Röntgendiagnostik, Offene Radionuklide oder Strahlentherapie) erforderlich.
Eine Weiterbildung (Fortbildung) für Strahlenschutzbeauftragte, für ermächtigte Ärtzinnen/Ärzte sowie für anwendende Fachkräfte, ist alle 5 Jahre erforderlich; der Nachweis hierüber direkt der Bewilligungsbehörde gegenüber zu erbringen ist.
Skripten und Bundesgesetzblätter (digital) sind in den Kurskosten beinhaltet.
Im Rahmen der Seminare werden problemorientiert die Grundlagen für das Verständnis der biologischen Wirkung ionisierender Strahlen erarbeitet und im Rahmen umfassender praktischer Übungen vertieft. Der Lehrinhalt entspricht dem österreichischen Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung, der Euratom Richtlinie, dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz, und damit den gesetzlichen Erfordernissen für die Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r.
Kursort: Graz, die genauen Ortsangaben sind am Stundenplan angeführt